Ausser Spesen nichts gewesen . . .

Weil der Zeuge die Verhandlung versäumte, wurde die Sitzung im Strafverfahren gegen den vormaligen Gemeinderat von Simplon Dorf vertagt

S i m p l o n  D o r f / B r i g. Die Hauptverhandlung gegen den vormaligen Gemeinderat von Simplon Dorf platzte gestern nach wenigen Minuten. Der vorgeladene Zeuge war nicht erschienen.


Die Sanierung des Simpiler Dorfplatzes ist um ein Kapitel reicher. Ein kurioses zudem. Was war geschehen? Das Bezirksgericht II hatte auf den gestrigen Montag die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen den ehemaligen Gemeindepräsidenten von Simplon Dorf, Werner Zenklusen, und die übrigen, vormaligen Gemeinderäte Leo Arnold, Rafael Arnold, Anton Gerold und Gregor
Escher festgesetzt.

Zeuge beider Parteien

Die Angeklagten erschienen denn auch ohne Ausnahme. Nachdem sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung auf das Vorlesen der Anklageschrift verzichteten, wollte das Gericht zur Einvernahme des vorgeladenen Zeugen übergehen. Dr. Renaud Bucher, Denkmalpfleger bei der kantonalen Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie war als Zeuge seitens der Anklage und der Verteidigung beantragt worden. Die Dienststelle tritt im Verfahren übrigens als Strafanzeigerin auf.

Termin verschwitzt . . .

Allein der Zeuge Bucher war nicht anwesend. Vergeblich versuchte das Gericht ihn ausfindig zu machen. Nach einem richterlichen Telefonat mit Herrn Bucher herrschte Klarheit: Angeblich hatte er den Termin schlicht und einfach verpasst. Da er innert nützlicher Frist nicht beim Gericht in Brig eintreffen konnte, blieb Richter Michael Steiner keine andere Möglichkeit, als beide Parteien zu fragen, ob sie an der Einvernahme des Zeugen festhalten möchten oder aber die Verhandlung gestützt auf die vorliegenden Protokolle weiterführen wollten.

Verhandlung vertagt

Zuerst äusserte Staatsanwalt Ferdinand Schaller seinen Unmut über das Fernbleiben des Zeugen. Er könne jedoch auf die Einvernahme von Herrn Bucher verzichten, meinte Schaller. Der Verteidiger andererseits schloss sich zwar der Erklärung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der unentschuldigten Abwesenheit des Zeugen an, war aber verständlicherweise nicht bereit, auf die Einvernahme des Zeugen zu verzichten. Dr. Richard Steiner verwies in seinem Votum auf die eingereichten Fragen der Verteidigung an den Zeugen. Richter Steiner blieb in der Folge nichts anderes übrig, als die Hauptverhandlung des Verfahrens zu vertagen. Die Verhandlung wurde nach einer Viertelstunde geschlossen. Ein neuer Termin steht noch nicht. Richter Steiner erklärte auf Anfrage, dass ein neuer Termin in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Vertreter der Angeklagten festzulegen sei. Voraussichtlich werde die Verhandlung erst nach der Sommerpause stattfinden.

Ausser Spesen . . .

Es versteht sich von selbst, dass das Gericht, die Staatsanwaltschaft, in erster Linie aber die Angeklagten und ihr juristischer Vertreter über das Verhalten des Zeugen «not very amused» waren. Beide Parteien bedauerten das Nichterscheinen und liessen durch ihre Aussagen erkennen, dass sie das Verhalten des Zeugen als Zeichen mangelnden Respekts vor den richterlichen Behörden und vor den Angeklagten deuteten.
Bleibt die Frage der Kosten. Nach Artikel 21 der Strafprozessordnung des Kantons Wallis hat, wer ohne genügenden Grund der Vorladung nicht Folge leistet, die durch die Säumnis entstandenen Kosten zu übernehmen. Überdies kann der Richter einen Vorführungsbefehl gegen den Säumigen verfügen und ihn auch noch mit einer Ordnungsstrafe belegen. Wie er vorzugehen gedenkt, wollte Richter Steiner gestern noch offenlassen. Ums Berappen der Kosten für die geplatzte Hauptverhandlung wird Bucher aber wohl kaum herumkommen. Affaire à suivre . . . 
gsm

 

Stein des Anstosses

(wb) Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sie hätten mit dem Abbruch des Hauses Arnold der sogenannten «Burg» ihre Amtsgewalt missbraucht. Sie ist der Ansicht, dass sich der Gemeinderat im Zuge der Sanierung des Dorfplatzes durch seine Ratsbeschlüsse, die den Abbruch des Hauses zur Folge hatten, strafbar gemacht habe.

Zusammengefasst die bisherigen Ereignisse:

19. Mai 2005
Der Gemeinderat von Simplon Dorf unterbreitet der Urversammlung das Geschäft «Sanierung Dorfplatz». Die Vorlage wird mit 95-prozentiger Zustimmung angenommen.

März 2006
Die Gemeinde schickt das Dossier zur Bewilligung nach Sitten.

Mai 2007
Das Untersuchungsrichteramt Oberwallis eröffnet gegen den Gemeinderat eine Strafuntersuchung.

19. Juni 2007
Die Kantonale Baukommission gibt grünes Licht für die Sanierung des Dorfplatzes.

20. August 2007
Baubeginn am Dorfplatz Simplon Dorf.

27. Dezember 2007
Das Parkhaus unter dem sanierten Dorfplatz wird in Betrieb genommen.

Juli 2008
Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberwallis erhebt Anklage gegen den Gemeinderat von Simplon Dorf.

15.17. August 2008
Offizielle Einweihung des Dorfplatzes anlässlich der Heimattagung.

Montag, 8. Juni 2009
Vertagte Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht in Brig.

Die Querelen um den sanierten Dorfplatz in Simplon Dorf nehmen vorderhand noch kein Ende.