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Ausser Spesen nichts gewesen . . .
Weil der Zeuge die Verhandlung versäumte, wurde die Sitzung im
Strafverfahren gegen den vormaligen Gemeinderat von Simplon Dorf vertagt
S i m p l o n D o r f / B r i g.
Die Hauptverhandlung gegen den vormaligen Gemeinderat von Simplon Dorf
platzte gestern nach wenigen Minuten. Der vorgeladene Zeuge war nicht
erschienen.
Zeuge beider Parteien
Die Angeklagten erschienen denn auch ohne Ausnahme. Nachdem sowohl die
Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung auf das Vorlesen der
Anklageschrift verzichteten, wollte das Gericht zur Einvernahme des
vorgeladenen Zeugen übergehen. Dr. Renaud Bucher, Denkmalpfleger bei der
kantonalen Dienststelle für Hochbau, Denkmalpflege und Archäologie war
als Zeuge seitens der Anklage und der Verteidigung beantragt worden. Die
Dienststelle tritt im Verfahren übrigens als Strafanzeigerin auf.
Termin verschwitzt . . .
Allein der Zeuge Bucher war nicht anwesend. Vergeblich versuchte das
Gericht ihn ausfindig zu machen. Nach einem richterlichen Telefonat mit
Herrn Bucher herrschte Klarheit: Angeblich hatte er den Termin schlicht
und einfach verpasst. Da er innert nützlicher Frist nicht beim Gericht
in Brig eintreffen konnte, blieb Richter Michael Steiner keine andere
Möglichkeit, als beide Parteien zu fragen, ob sie an der Einvernahme des
Zeugen festhalten möchten oder aber die Verhandlung gestützt auf die
vorliegenden Protokolle weiterführen wollten.
Verhandlung vertagt
Zuerst äusserte Staatsanwalt Ferdinand Schaller seinen Unmut über das
Fernbleiben des Zeugen. Er könne jedoch auf die Einvernahme von Herrn
Bucher verzichten, meinte Schaller. Der Verteidiger andererseits schloss
sich zwar der Erklärung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der
unentschuldigten Abwesenheit des Zeugen an, war aber verständlicherweise
nicht bereit, auf die Einvernahme des Zeugen zu verzichten. Dr. Richard
Steiner verwies in seinem Votum auf die eingereichten Fragen der
Verteidigung an den Zeugen. Richter Steiner blieb in der Folge nichts
anderes übrig, als die Hauptverhandlung des Verfahrens zu vertagen. Die
Verhandlung wurde nach einer Viertelstunde geschlossen. Ein neuer Termin
steht noch nicht. Richter Steiner erklärte auf Anfrage, dass ein neuer
Termin in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Vertreter der
Angeklagten festzulegen sei. Voraussichtlich werde die Verhandlung erst
nach der Sommerpause stattfinden.
Ausser Spesen . . .
Es versteht sich von selbst, dass das Gericht, die Staatsanwaltschaft,
in erster Linie aber die Angeklagten und ihr juristischer Vertreter über
das Verhalten des Zeugen «not very amused» waren. Beide Parteien
bedauerten das Nichterscheinen und liessen durch ihre Aussagen erkennen,
dass sie das Verhalten des Zeugen als Zeichen mangelnden Respekts vor
den richterlichen Behörden und vor den Angeklagten deuteten.
Stein des Anstosses
(wb) Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, sie hätten mit
dem Abbruch des Hauses Arnold der sogenannten «Burg» ihre Amtsgewalt
missbraucht. Sie ist der Ansicht, dass sich der Gemeinderat im Zuge der
Sanierung des Dorfplatzes durch seine Ratsbeschlüsse, die den Abbruch
des Hauses zur Folge hatten, strafbar gemacht habe.
Die Querelen um den sanierten Dorfplatz in Simplon Dorf nehmen
vorderhand noch kein Ende. |